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Elterngeld für Grenzgänger / Erwerbstätige in der Schweiz
Wohnsitz im EU-Ausland bzw. Schweiz, erwerbstätig in DeutschlandGrenzgänger die in Deutschland arbeiten, aber im EU-Ausland bzw. Schweiz wohnen haben Anspruch auf Elterngeld. Hier greift das Beschäftigungslandprinzip, aufgrund dessen die sozialen Leistungen im Beschäftigungsland als maßgeblich betrachtet werden und Anträge hier zu stellen sind. Wohnsitz in Deutschland, beide Elternteile erwerbstätig im EU-Ausland bzw. SchweizGrenzgängerfamilien mit Wohnsitz in Deutschland, bei denen beide Elternteile im EU-Ausland bzw. Schweiz arbeiten, haben seit dem 1. Januar 2009 Anspruch auf Elterngeld, solange die Voraussetzungen des Elterngeldgesetzes erfüllt sind. Bisher mussten Sie sie sich auf das soziale Netz des EU-Auslandsstaates verlassen.
Hintergrund der Neuregelung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 20. Mai 2008 (Aktenzeichen C352/06) über den Anspruch von Familienleistungen für Grenzgängerfamilien. Zwar sei laut EU-Recht der Grenzgänger dem System der sozialen Sicherheit des Beschäftigungsstaates (also der Schweiz) zuzuordnen. Dem steht nach Auffassung des Gerichts aber nicht entgegen, dass die Grenzgänger auch Familienleistungen im Wohnsitzstaat (also Deutschland) beziehen. Wohnsitz in Deutschland, ein Elternteil erwerbstätig im EU-Ausland bzw. SchweizArbeitet ein
Familienmitglied im EU-Ausland bzw. der Schweiz und ist der andere
Elternteil nicht erwerbstätig, geht der Anspruch im Beschäftigungsland
vor. Gegebenenfalls muss das Land mit dem nachrangigen Anspruch
Unterschiedsbeträge gewähren, falls seine Leistungen höher sind (BVerfG-Urteil
vom 8.6.2004, 2 BvL 5/00). Arbeitet ein Familienmitglied im EU-Ausland bzw. der Schweiz und ist der andere Elternteil in Deutschland beschäftigt, besteht Anspruch auf Elterngeld in Deutschland. Hier ist der Anspruch im Wohnland des Kindes vorrangig. Von dieser Tatsache sind Elternteile auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sie keiner angestellten Beschäftigung, sondern einer selbständigen Tätigkeit nachgehen. |