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Elterngeld Schleswig-Holstein
Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Bundeserziehungsgeldgesetzes: Die Außenstellen des
Landesamtes für soziale Dienste 23552 Lübeck, Große
Burgstraße 4, 25746 Heide, Neue
Anlage 9, 24837 Schleswig,
Seminarweg 6, Kiel 24103 Kiel,
Gartenstraße 7, Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeld- oder Erziehungsgeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeld- oder Erziehungsgeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an: Landesamt für soziale
Dienste Schleswig-Holstein |