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Impressum

Elterngeld Thüringen

Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Bundeserziehungsgeldgesetzes:

Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte.

Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeld- oder Erziehungsgeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeld- oder Erziehungsgeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an:

Landesverwaltungsamt
Sachgebiet Erziehungsgeld/Elterngeld
Postfach 10 01 39
98490 Suhl,
Tel. 03681/7 30