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Elterngeld und Alleinerziehende
Alleinerziehende die vor der Geburt erwerbstätig waren, erhalten für die vollen 14 Monate Elterngeld. Bedingung ist, dass das Kind allein bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht. Bei gemeinsamer Wohnung der Eltern sind die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt. Wenn Mutter oder Vater mit einem neuem Partner zusammenleben werden 14 Monate anerkannt.
Alleinerziehende die vor der Geburt nicht
erwerbstätig waren, können nur 12 Monate Elterngeld beziehen (da keine
Minderung des Erwerbseinkommens erfolgt ist). |