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Elterngeld - Bezugszeitraum / Partnermonate / Vatermonate / Aufteilung
Das Elterngeld wird bis zum ersten Geburtstag des Kindes, also 12 Monate, gezahlt. Anspruch auf zwei weitere Monate haben Eltern, wenn der zweite Elternteil ebenfalls vom Angebot des Elterngelds Gebrauch macht (Partnermonate/ Vätermonate). Vorraussetzung hierfür ist, dass sich bei mindestens einen Partner das Erbewerbseinkommen für zwei Monate vermindert. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann auch verdoppelt werden- bei Auszahlung halber Monatbeträge. Die Gesamtsumme des in der Elternzeit erzielten Elterngelds kann somit gleichmäßig auf 24 bzw. 28 Monate mit Partnermonaten verteilt werden.
Die Aufteilung der 14 Monate auf die beiden Elternteile bleibt, bis auf die zwei Partnermonate, den Eltern überlassen. D.h. jeder Elternteil muss mindestens zwei Monate die Betreuung des Kindes übernehmen. Die Elternteile können das Elterngeld nacheinander oder gleichzeitig ausgezahlt bekommen. Bereits im Antrag müssen die Eltern bestimmen, welcher Elternteil für welchen Zeitraum das Elterngeld ausgezahlt erhalten soll.
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