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Elterngeld und Geschwisterbonus / Geschwisterkinder

Wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren, zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren oder ein behindertes Kind unter 14 Jahren vorhanden sind können Familien einen Geschwisterbonus erhalten. Der Geschwisterbonus beträgt 10% vom Elterngeld, mindestens jedoch 75 EUR pro Monat. Für den Geburtsmonat in dem einer der Altergrenzen erreicht werden wird der Geschwisterbonus noch gezahlt. Im drauffolgenden Monat fällt der Geschwisterbonus weg und das reguläre Elterngeld wird ausgezahlt.

 

Bei der Ermittlung des Einkommens, aus dem das Elterngeld für das zweite Kind berechnet wird, werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und deshalb nicht oder weniger verdient worden ist, nicht mitgezählt. Ein Absinken des Elterngelds für das jüngere Kind wird somit vermieden.

Elke verdient vor der Geburt Ihres Kindes 1500 EUR netto. Ihr Kind kommt am 15.01.2007 zur Welt und Sie erhält Elterngeld in Höhe von 1005 EUR. Ihr zweites Kind wird am 01.01.2008 geboren. Somit bezieht Sie bei der Geburt Ihres zweiten Kindes noch Elterngeld. Daher werden für die Berechnung des Elterngeldes die Monate vor der Geburt des ersten Kindes herangezogen. Elke erhält daher insgesamt 1105,50 EUR Elterngeld (1005 EUR + 100,50 EUR Geschwisterbonus für das zweite Kind). Der Geschwisterbonus wird gewährt bis das erste Kind das dritte Lebensjahr erreicht.

Zu beachten ist, dass wirklich nur Elterngeldzeiten und nicht Erziehungsgeldzeiten unbeachtet bleiben. Weil aber das Erziehungsgeld als Einkommen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt wird, bekommen Eltern die das erste Kind vor 2007 bekommen haben nur 300 EUR angerechnet und nicht ihr vorheriges Gehalt.

Karla hat vor der Geburt Ihres Kindes ein Einkommen von 1500 EUR netto. Sie geht in den Erziehungsurlaub und bekommt am 31.12.2006 ein Kind und erhält Erziehungsgeld in Höhe von 300 EUR. Das zweite Kind wird am 15.12.2007 geboren. Das Elterngeld beträgt 300 EUR + 75 EUR Geschwisterbonus und nicht wie eigentlich denkbar 1005 EUR (67% des Gehalts vor der Geburt des 1. Kindes).


Susanne hat das gleiche Einkommen wie Karla und bekommt am 01.01.2007 ihr erstes Kind: Sie erhält ein Elterngeld von 1005 EUR. Das zweite Kind wird am 31.12.2007 geboren. Elterngeld: 1005 EUR + 100,50 EUR Geschwisterbonus (weil wieder das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes zur Berechnung dient).