| mein-elterngeld.de | Anspruch | Berechnung | Antrag | Weitere Themen | ||||||||||||||
|
Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngelds errechnet sich individuell. Grundlage für die Berechnung ist das durchschnittliche Nettoeinkommen des antragsstellenden Elternteils aus den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes. Wie viel Ihr Partner verdient spielt dabei keine Rolle. Sind im Zwölf-Monatszeitraum Monate ohne Einkommen vorhanden, werden diese zur Berechnung der Höhe des Elterngelds mitgezählt (dadurch vermindert sich das Netto-Durchschnitteinkommen entsprechend). Von diesem Durchschnitts-Netto stehen Ihnen 67% zu, der Maximalbetrag ist jedoch 1800 EUR und der Minimalbetrag 300 EUR pro Monat. Bei der Bestimmung der zwölf zu Grunde zu legenden Kalendermonate bleiben Kalendermonate unberücksichtigt, in denen Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind bezogen wurde. Ebenso werden Monate in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist nicht in der Berechnung berücksichtigt. Seit 2009 werden auch Monate des Wehr- und Zivildienstes nicht mehr in die Berechnung einbezogen. In diesen Fällen werden weiter zurückliegende Monate zur Berechnung der Höhe des Elterngelds herangezogen. Berechnung des (Netto)Erwerbseinkommen Maßgebend für die Berechnung sind die positiven Einkünfte aus
Das heranzuziehende
(Netto)Erwerbseinkommen
wird eigenständig berechnet und im Durchschnitt ermittelt. Es ist
nicht identisch mit dem steuerrechtlichen Nettoeinkommen.
Steuerfreie Bezüge und einmalige Einnahmen (z.B. Weihnachtsgeld,
Urlaubsgeld, Prämien) bleiben unberücksichtigt. Das Elterngeld fällt
daher in manchen Fällen um einiges geringer aus als ursprünglich
erwartet. Geringverdiener Bei Menschen mit geringem Einkommen, d.h. unter 1000 EUR, wird die Einkommensersatzrate von 67% auf bis zu 100% angehoben. Für je 20 EUR, die das Nettoeinkommen unter 1.000 EUR liegt, steigt der Satz um einen Prozentpunkt.
Geringverdiener mit
Minijob |
||||||||||||||||||