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Elterngeld und Steuern

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es löst jedoch einen Progessionsvorbehalt aus- d.h. es erhöht den persönlichen Steuersatz für das sonstige zu versteuernde Einkommen. Der Steuersatz entspricht dann dem Satz, der zu zahlen wäre, wenn auch das Elterngeld als Einkommen gewertet wird. Dies wird beim Lohnsteuerabzug vom Gehalt durch den Arbeitgeber nicht berücksichtigt. Die abgezogene Lohnsteuer wird deshalb oft nicht ausreichen, demnach droht eine Steuernachzahlung.