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Voraussetzungen
Eltern im Ausland
Ausländische Eltern
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Impressum

Elterngeld im Ausland

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern die einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

 

Ebenfalls berecht ist wer:

  • als Angestellter eines Unternehmens oder im öffentlichen Dienst vorübergehend ins Ausland entsandt wurde.

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nur vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung im Ausland tätig ist.

  • Entwicklungshelfer oder Entwicklungshelferin ist oder als Missionar oder Missionarin der Missionswerke und -gesellschaften, die Mitglieder oder Vereinbarungspartner des Evangelischen Missionswerkes Hamburg, der Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen e.V., des Deutschen katholischen Missionsrates oder der Arbeitsgemeinschaft pfingstlich-charismatischer Missionen tätig ist.

  • als Grenzgänger (EU-Ausland) in Deutschland arbeitet (siehe auch Grenzgänger).