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Elterngeld im Ausland
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern die
einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
haben.
Ebenfalls berecht ist
wer:
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als
Angestellter eines Unternehmens oder im öffentlichen Dienst vorübergehend
ins Ausland entsandt wurde.
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die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nur vorübergehend bei einer
zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung im Ausland tätig ist.
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Entwicklungshelfer
oder Entwicklungshelferin ist oder als Missionar oder Missionarin der
Missionswerke und -gesellschaften, die Mitglieder oder
Vereinbarungspartner des Evangelischen Missionswerkes Hamburg, der
Arbeitsgemeinschaft Evangelikaler Missionen e.V., des Deutschen
katholischen Missionsrates oder der Arbeitsgemeinschaft
pfingstlich-charismatischer Missionen tätig ist.
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als
Grenzgänger (EU-Ausland) in Deutschland arbeitet (siehe auch
Grenzgänger).
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