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Impressum

Elterngeld Nordrhein-Westfalen (NRW)

TIPP! Online Antrag NRW möglich unter  https://www.egon.nrw.de/cgi-bin/beeg.pl

Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind die Kreise und kreisfreien Städte. Die für Ihren Antrag zuständige Elterngeldstelle finden Sie hier.

Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an die

Bezirksregierung Münster
Abt. Soziales und Arbeit
Landesversorgungsamt
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Tel.: 02 51/41 10.