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Impressum

Elterngeld Rheinland-Pfalz

Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Bundeserziehungsgeldgesetzes:

Die Jugendämter der kreisfreien und großen kreisangehörigen
Städte sowie der Landkreise.

Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeld- oder Erziehungsgeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeld- oder Erziehungsgeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an:

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinland-Pfalz - Landesjugendamt -
55118 Mainz, Rheinallee 97-101
Tel.: 0 61 31/9 67-0