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Elterngeld Rheinland-Pfalz
Zuständig für die Ausführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sowie des Bundeserziehungsgeldgesetzes: Die Jugendämter der
kreisfreien und großen kreisangehörigen Bei Beschwerden in Ihrer Elterngeld- oder Erziehungsgeldangelegenheit, bei denen Ihre Elterngeld- oder Erziehungsgeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich wenden an: Landesamt für
Soziales, Jugend und Versorgung
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