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Anrechenbare Leistungen bei Elterngeld
MutterschaftsgeldSiehe Mutterschaftsgeld Ausländische LeistungenWerden im Ausland dem Elterngeld vergleichbare Leistungen bezogen, werden diese vollständig, ohne Freibeträge, auf das Elterngeld angerechnet. Für den Fall, dass die ausländische Leistung geringer als Elterngeld ist, so ist der Differenzbetrag zusätzlich zu zahlen.
Anspruch Elterngeld 1200€ Ausländische Leistung 700€
Restanspruch
Elterngeld 500€ Andere SozialleistungenElterngeld wird bei anderen Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe, dem Wohngeld oder dem Kinderzuschlag als Einkommen berücksichtigt, soweit es den Mindestbetrag von 300 Euro überschreitet. Der Mindestbetrag von 300 Euro ist also bei der Einkommensermittlung nicht zu berücksichtigen. Im Ergebnis erhalten Berechtigte neben einkommensabhängigen Sozialleistungen zusätzlich 300€ Elterngeld. Siehe auch Arbeitslosigkeit.
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